FÖRDERUNGEN

Wenn Sie eine Hörbeeinträchtigung haben, ist eine Förderung für die von uns erbrachte Leistung unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Welche Voraussetzungen sind für die Antragstellung erforderlich? Diese können – je nach zu erbringender Leistung – verschieden sein.

 

 

Feststellungsbescheid

Einen Feststellungsbescheid, der den Grad der Hörbeeinträchtigung angibt. (Förderung meist ab 50% der Beeinträchtigung).

 

Kostenvoranschlag

Unseren Kostenvoranschlag oder Zahlungsnachweis bei bereits erbrachter Leistung.


Programmübersicht

Eine Programmübersicht der jeweiligen Veranstaltung die Sie besuchen.

Empfehlungsschreiben

Ein kurzes Empfehlungsschreiben des Arbeitgebers, aus dem die Notwendigkeit Ihrer Teilnahme an der Veranstaltung hervorgeht.


Fördermöglichkeiten

Bei beruflichen Veranstaltungen:

Unter Umständen besteht die Möglichkeit, einen Antrag beim Sozialministeriumservice des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz (BMASGK) einzureichen, wenn Sie an einer Veranstaltung aus beruflichen Gründen teilnehmen.

 

Bei sonstigen Veranstaltungen:

Geben Sie zeitgerecht – spätestens bei Veranstaltungsanmeldung – bekannt, dass Sie eine Hörbeeinträchtigung haben und Unterstützung durch HörSichtbar benötigen.

 

Für Schüler:innen:

Die Einreichung erfolgt üblicherweise in Zusammenarbeit mit der Schule (z.B. Direktion, Lehrkörper, etc.) beim Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF).

 

Bei Gericht:

Das Gericht ist für Barrierefreiheit zuständig. Für Sie gibt es auch hier Fördermöglichkeiten. Diese können jedoch nach Art der gerichtlichen Tätigkeit unterschiedlich sein. Bitte informieren Sie Ihre*n Anwält*in oder das Gericht über Ihre Hörbeeinträchtigung und übermitteln Sie den Kostenvoranschlag von HörSichtbar für die gewünschte Leistung.

 

Sollten Sie weitere Fragen zum Thema Fördermöglichkeiten haben, stehen wir Ihnen jederzeit sehr gerne zur Verfügung.